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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | |
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1. | Das Copyright von MyWAY SQL-Manager liegt bei Heino Cunze-Fischer (Autor). |
2. | Download und Nutzung von MyWAY SQL-Manager ist kostenlos. |
3. | Die Nutzung von MyWAY SQL-Manager geschieht auf eigene Gefahr. |
4. | Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf Nutzung von MyWAY SQL-Manager. |
5. | Es können keine rechtlichen Ansprüche an den Autor durch Nutzung von MyWAY SQL-Manager entstehen. |
6. | Der Nutzer akzeptiert mit Download und Installation von MyWAY SQL-Manager die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. |
Verantwortlich für Programmierung und Design des MyWAY SQL-Managers und die Webseiten myway-sql.de und myway-sql.com ist: Heino Cunze-Fischer, Steenwisch 34, 22527 Hamburg, nachfolgend als Anbieter benannt.
Zwischen dem Anbieter und dem Nutzer gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Mit dem Download der kostenlos vom Anbieter bereitgestellten Software, akzeptiert der Nutzer die AGB des Anbieters. Sollte der Nutzer mit den AGB nicht einverstanden sein, darf er die Software weder herunterladen, noch nutzen.
Abweichende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, außer der Anbieter hat der Anwendung zuvor ausdrücklich zugestimmt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit auf der Website http://www.myway-sql.de/terms/ nachgelesen werden.
Die Software wird dem Endnutzer kostenlos überlassen (Freeware). Beide Parteien sind sich darüber einig, dass die Überlassung und Nutzung der Software unentgeltlich erfolgt und das der Anbieter keinen kostenlosen Support zu Verfügung stellen muss.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, jederzeit die Webseiten myway-sql.de und myway-sql.com ohne Mitteilung an die Nutzer vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen.
Nutzungsrecht:
Die Software darf von Jederman privat oder betrieblich eingesetzt werden.
Eine finanzielle Unterstützung des Projektes ist freiwillig und führt nicht zu Rechten gegenüber dem Anbieter.
Urheberrecht:
Die Software wurde von Heino Cunze-Fischer erstellt und ist urheberrechtlich geschützt.
Gewährleistung:
Gemäß Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Die Software wird auf dem neuesten Bearbeitungsstand zur Verfügung gestellt. Programmdokumentationen werden auf den Webseiten myway-sql.de und myway-sql.com bereitgestellt. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Systemänderungen jederzeit funktionsfähig bleibt. Die Verantwortung für den richtigen Einsatz, und damit auch für dessen Folgen, trägt der Nutzer.
Sollten eventuell Hardware oder Betriebssysteme für die Software nicht geeignet sein, können daraus keine Rechte hergeleitet werden.
Gemäß §523 und 524 BGB übernimmt der Anbieter nur eine Gewährleistung für arglistig verschwiegene Fehler.
Haftung:
Gemäß § 521 BGB haftet der Anbieter der Software nicht für Schäden, die durch den Einsatz oder einer Verhinderung des Einsatzes des Programms entstehen, es sei denn diese beruhen auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Anbieters.
Weitergabe:
Die Weitergabe der Software als Download bedarf der Zustimmung des Anbieters.
Eine kostenpflichtige Weitergabe der Software ist grundsätzlich untersagt.
Eine Weitergabe der Software als Zusatz oder Teil anderer Produkte bedarf der Zustimmung des Anbieters in einem Lizenzvertrag.
Eine Verlinkung auf Webseiten zum Download-Portal des Anbieters ist grundsätzlich erlaubt.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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